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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB als PDF (Deutsch)

General Terms and Conditions (English, PDF)
Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der White Spreelounge GmbH für Verträge über die Überlassung von Räumlichkeiten und Flächen sowie die Durchführung von Veranstaltungen

Die White Spreelounge (im Folgenden „WSL“) bietet in der Edisonstraße 63 12459 Berlin Räumlichkeiten einschließlich jeweils etwaig vorhandener Außenflächen (im Folgenden einzeln und gemeinsam „Räumlichkeiten“) zur Durchführung von Veranstaltungen zur Miete an. Ferner bietet WSL im Zusammenhang mit einer Nutzung der Räumlichkeiten zu diesem Zweck auch die Miete von Ausstattungen, sowie weitere Waren- und Dienstleistungen bzw. die Beschaffung und Vermittlung solcher Leistungen an.

Für dieses Angebot sowie die diesbezüglich zwischen WSL und seinen Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

I. Geltungsbereich

1.

WSL erbringt seine vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem Kunden im Einzelfall über solche Leistungen geschlossenen Vertrag (im Folgenden auch „Veranstaltungsvertrag“; s. zum Vertragsschluss auch nachfolgend unter II.). Sofern in einem Veranstaltungsvertrag Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Veranstaltungsvertrag im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind schriftlich abzufassen, wobei Korrespondenz via E-Mail genügt.

2.

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann in einen Vertrag zwischen WSL und dem Kunden einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von WSL schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.

II. Zustandekommen, Ergänzung und Änderung von Verträgen

1.

WSL unterbreitet dem Kunden auf dessen Anfrage ein unverbindliches Angebot für die angefragten Leistungen bzw. für Leistungen für den vom Kunden mitgeteilten Zweck (insbes. Art und Umfang der von dem Kunden geplanten Veranstaltung). Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes bei Übermittlung des Angebots von WSL erklärt oder anderweitig zwischen WSL und dem Kunden vereinbart wurde, kommt ein Vertrag über die dem Kunden von WSL angebotenen Leistungen erst zustande, wenn ein dem Kunden zu diesem Zweck von WSL übermittelter Veranstaltungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und der jeweils anderen Partei in dieser Form übermittelt wurde. Sofern der Veranstaltungsvertrag noch nicht von WSL unterzeichnet ist und soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde vier (4) Wochen an sein Vertragsangebot gebunden, das er durch Übermittlung einer von ihm unterzeichneten Fassung des Veranstaltungsvertrags gegenüber WSL abgegeben hat. Eine qualifizierte elektronische Signatur steht gemäß §§ 127, 126a BGB einer eigenhändigen Unterschrift gleich.

2.

Etwaige Nebenabreden, Ergänzungen sowie Veränderungen bezüglich eines geschlossenen Veranstaltungsvertrags, insbesondere auch im Hinblick auf die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl gem. Ziffer V.1. dieser AGB, sofern damit die erstmalige Festlegung oder eine Erhöhung oder Reduzierung der ursprünglich angegebenen Teilnehmerzahl verbunden ist, bedürfen der Bestätigung durch WSL in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail.

III. Vertragsgegenstand und Leistungen von WSL

1.

Vertragsgegenstand werden ihrem Inhalt und Umfang nach diejenigen Leistungen von WSL, die in dem betreffenden Veranstaltungsvertrag bestimmt sind. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist Gegenstand eines zwischen WSL und dem Kunden geschlossenen Vertrags nicht die Durchführung einer Veranstaltung durch WSL, sondern die entgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten und etwaiger Ausstattungen, Einrichtungen, und / oder Anlagen (insbes. Bar, Golfsimulator, Medien- und Unterhaltungstechnik, Internetzugang; im Folgenden einheitlich „Ausstattungen“) sowie gegebenenfalls Erbringung weiterer Leistungen oder deren Beschaffung und / oder Vermittlung durch WSL zur Durchführung einer nicht-öffentlichen Veranstaltung durch den Kunden.

2.

Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Räumlichkeiten, gegebenenfalls einschließlich dort vorhandener Ausstattungen, verpflichtet sich WSL, dem Kunden die Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten und Ausstattungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen, vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen. Vorbehaltlich ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarung im Einzelfall schuldet WSL aufgrund eines solchen Vertrags keine Beaufsichtigung, Betreuung und / oder Anleitung der Teilnehmer einer Veranstaltung des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattungen.

3.

Sofern aufgrund des Veranstaltungsvertrags von WSL als Teil der von WSL zu erbringenden bzw. zu beschaffenden und / oder zu vermittelnden Leistungen auch Dienstleistungen Vertragsgegenstand sind (insbesondere Catering-Leistungen (Essen und/oder Getränke), Service- und/oder Arbeitspersonalleistungen, DJ-/Unterhalterleistungen und dergleichen), werden solche einschließlich etwaiger damit verbundener Warenlieferungen ggf. von Dritten erbracht, die hierzu von WSL beauftragt werden. WSL schuldet insofern allein die Beschaffung und Bereitstellung solcher Leistungen in den vereinbarten Zeiträumen, im vereinbarten Umfang und, soweit diesbezüglich keine besonderen Bestimmungen getroffen wurden, in mittlerer Art und Güte.

4.

WSL ist berechtigt, einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit solche Änderungen nach Vertragsschluss zur Durchführung des Vertrages notwendig werden und dem Kunden zumutbar sind. WSL wird den Kunden unverzüglich über solche etwaig notwendigen Leistungsänderungen informieren.

5.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von WSL zu vertreten sind (bspw. Streik, Energieausfall, Unruhen, von WSL nicht verschuldetes Ausbleiben der eigenen Belieferung oder behördliche Maßnahmen, deren Ergreifung nicht von WSL zu vertreten ist), ist WSL für die Dauer eines hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der betreffenden Leistungspflicht befreit. Sollte ein Festhalten am Vertrag in diesen Fällen eine unzumutbare Härte für WSL darstellen, ist WSL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.

WSL ist nur verpflichtet, die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Kunde kann seine Ansprüche auf Erbringung der vereinbarten Leistung nur mit vorheriger Zustimmung von WSL auf Dritte übertragen. Ebenso ist der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von WSL berechtigt, die betreffenden Leistungen von WSL Dritten– auf andere Art und Weise, insbesondere im Wege der Untervermietung, zu überlassen.

7.

Sollte WSL neben den ausdrücklich vereinbarten Leistungen weitere Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung.

IV. Preise, Preisanpassungen

1.

Sofern in dem Veranstaltungsvertrag nicht abweichend ausgewiesen, verstehen sich dort angegebene Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.

Ist keine Pauschalvereinbarung unter Zugrundelegung einer bestimmten Teilnehmerzahl getroffen sondern vereinbart, dass der Kunde die endgültige Teilnehmerzahl WSL gegenüber vor dem Leistungstermin gem. dieser AGB anmeldet, richtet sich die Höhe der in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl berechneten Preisbestandteile nach der angemeldeten Teilnehmerzahl (wobei die auf der offiziellen Internetseite von WSL veröffentlichten maximal zulässigen Personenzahlen für den jeweils angemieteten Raum je nach Belegungsart nicht überschritten werden dürfen), wobei sich eine Reduzierung dieser Preisbestandteile gegenüber ihrer auf der Schätzung des Kunden basierenden Berechnung in dem Veranstaltungsvertrag auf höchstens 20 % (zwanzig Prozent) belaufen kann, unbeschadet der Regelung zur kostenfreien Anpassung gemäß § VII.2a dieser AGB. Unterschreitet die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer sodann die angemeldete oder der Pauschalvereinbarung zugrunde gelegte Teilnehmerzahl, bleibt der Kunde zur Zahlung des für die angemeldete bzw. der Pauschalvereinbarung zugrunde gelegte Anzahl vereinbarten Preises verpflichtet. Überschreitet die tatsächliche Zahl der Teilnehmer hingegen die angemeldete bzw. pauschal vereinbarte Anzahl, ist WSL zur entsprechenden Erhöhung der in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl berechneten Preisbestandteile berechtigt. Die tatsächliche Teilnehmerzahl wird mittels Gästeliste vom Kunden und / oder von WSL ermittelt.

3.

Unbeschadet vorstehender Regelung zur Preisanpassung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Teilnehmerzahl ist WSL ferner nach folgender Maßgabe berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen:

Gegenüber Kunden ist WSL zur Anpassung vereinbarter Preise berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zum vereinbarten Leistungstermin die Löhne oder sonstige Kosten, die von WSL zum Zwecke der Leistungserbringung aufzuwenden sind, so ist WSL berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder -senkungen zu ändern. Der Verbraucher ist zum Rücktritt allein aufgrund einer Preiserhöhung nach diesen Maßstäben nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung nicht nur unerheblich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung hinausgeht.

V. Zahlungsbedingungen

1.

Der vereinbarte Gesamtpreis ist wie in dem der jeweiligen Veranstaltung zugrundeliegende Vertrag zwischen den Parteien vereinbart zur Zahlung fällig.

2.

Der Kunde ist insoweit zur Vorleistung verpflichtet, sodass WSL nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, solange der Kunde nicht seine vertragsgemäßen Anzahlungspflichten erfüllt hat.

3.

Soweit nicht abweichendes vereinbart wurde oder, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung, nicht abweichendes mit Rechnungsstellung mitgeteilt wurde, kommt der Kunde jeweils mit einer Zahlung in Verzug, wenn und soweit ein geschuldeter und in Rechnung gestellter Betrag nicht innerhalb von zwei (2) Wochen seit ordentlicher Rechnungsstellung auf dem mitgeteilten Konto von WSL gutgeschrieben ist. Dies gilt für Kunden, die den zugrundeliegenden Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, nur, wenn sie hierauf in der betreffenden Rechnung noch einmal besonders hingewiesen wurden. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

4.

Sämtliche im Zusammenhang mit der Zahlung anfallenden Bankgebühren, Transaktionskosten, Überweisungsgebühren sowie Kosten aufgrund von Wechselkursen, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Kunde. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto von WSL gutgeschrieben ist.

5.

Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu 100 % im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist mit Stellung der zweiten Anzahlungsrechnung fällig und muss vollständig vor Beginn der Leistungserbringung bzw. vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von WSL gutgeschrieben sein. WSL ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

VI. Mitwirkungspflichten, Verantwortlichkeit und Freihaltungspflichten des Kunden

1.

Ist keine pauschale Teilnehmerzahl vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die endgültige Teilnehmerzahl WSL gegenüber bis spätestens zehn (10) Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin mitzuteilen, wobei die für den jeweils angemieteten Raum je nach Belegungsart geltenden maximal zulässigen Personenzahlen nicht überschritten werden dürfen; die entsprechenden Kapazitäten werden von WSL auf ihrer offiziellen Internetseite veröffentlicht.

2.

Der Kunde ist als Veranstalter der Veranstaltung, zu deren Durchführung er die Räumlichkeiten sowie etwaige Ausstattungen und weitere Leistungen aufgrund des Vertrages mit WSL in Anspruch nehmen möchte, verantwortlich für den Ablauf und die Teilnehmer der Veranstaltung, insbesondere für die Sicherheit und die Einhaltung der bei Veranstaltungen zu beachtenden ordnungsrechtlichen Vorschriften. Dem Kunden werden von WSL in Bezug auf die Veranstaltung des Kunden die sich aus § 38 Absätzen 1 bis 4 der Versammlungsstättenverordnung („VStättVO“) ergebenden Pflichten übertragen.

Insbesondere sind einschlägige behördliche Regelungen für die Lautstärkeregelung im Rahmen seiner Veranstaltung vom Kunden zu beachten und einzuhalten. Der Kunde weist WSL auf Verlangen die Erteilung etwaiger für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlicher behördlicher Ausnahmegenehmigungen nach. Unbeschadet der Gewährleistung pflichtgemäßer Leistungserbringung und einer Haftung von WSL nach Maßgabe dieser AGB, hat der Kunde WSL von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Teilnehmern seiner Veranstaltung, von Anliegern sowie von Behörden, frei und schadlos zu halten, die solche im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Kunden aufgrund einer Verletzung von Pflichten, die dem Veranstalter obliegen, gegenüber WSL geltend machen. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

Auf Verlangen von WSL hat der Kunde den Abschluss angemessener Versicherungen zur Absicherung etwaiger Haftungsansprüche gegen den Kunden als Veranstalter nachzuweisen.

3.

Für den Kunden und die Teilnehmer seiner Veranstaltung gilt für die Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattungen sowie für die Durchführung der Veranstaltung des Kunden die Hausordnung von WSL, die in den Räumlichkeiten aushängt und dem Kunden auf Anfrage auch übersendet wird. Der Kunde ist für die Einhaltung der Hausordnung durch die Teilnehmer seiner Veranstaltung verantwortlich.

Der Kunde oder eine von diesem mit dieser Funktion betraute Person muss WSL für die gesamte Dauer der Veranstaltung als verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Betraut der Kunde eine andere Person mit dieser Funktion, so hat er WSL diese Person vor Beginn der Veranstaltung vorzustellen und deren vollständigen Namen sowie Mobiltelefonnummer mitzuteilen, über die die Person für die gesamte Dauer der Veranstaltung erforderlichenfalls erreichbar ist.

4.

Soweit WSL für den Kunden vereinbarungsgemäß technische oder sonstige Einrichtungen für die Durchführung der Veranstaltung von Dritten beschafft oder bereit hält, ist der Kunde für die Erfüllung der sich insoweit aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu dem Dritten ergebenden Pflichten und Obliegenheiten verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe solcher Einrichtungen verantwortlich und er stellt WSL von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung solcher Einrichtungen frei und schadlos.

5.

Der Kunde steht gegenüber WSL für etwaige Schäden ein, die Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden an den Räumlichkeiten oder Ausstattungen verursachen und die über eine gewöhnliche Abnutzung infolge eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, sowie für solche, die von WSL bestimmungsgemäß zur Leistungserbringung eingesetzte Personen durch Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden erleiden.

6.

Beabsichtigt der Kunde, für seine Veranstaltung Ausstattungen in die Räumlichkeiten einzubringen, ist dies einschließlich eines hierzu etwaig erforderlichen Auf- und Abbaus im Vorhinein mit WSL zu vereinbaren und abzustimmen. Auf- und Abbauarbeiten in den Räumlichkeiten, die vom Kunden oder von ihm hiermit beauftragten Dritten durchgeführt werden, sind stets unter Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Schutzvorschriften sowie unter strikter Beachtung berechtigter nachbarrechtlicher Interessen durchzuführen.

7.

Beabsichtigt der Kunde bei seiner Veranstaltung Musik öffentlich wiederzugeben, obliegt es ihm als Veranstalter, hierfür etwaig erforderliche Rechte einzuholen, insbesondere gegebenenfalls erforderliche Anmeldungen bei der GEMA vorzunehmen, und die hierfür anfallenden Vergütungen bzw. Gebühren direkt zu entrichten. Plant der Kunde bei seiner Veranstaltung ferner Auftritte von Künstlern, so obliegt es ihm, hierfür etwaig zu entrichtende Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen.

Der Kunde weist WSL die Einholung solcher etwaig für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlicher Rechte sowie die Zahlung solcher etwaig zu entrichtender Gebühren bzw. Vergütungen und / oder Beiträge auf Verlangen vor Beginn der Veranstaltung nach.

Sollte WSL infolge der öffentlichen Wiedergabe von Musik und / oder des Auftritts von Künstlern im Rahmen der Veranstaltung des Kunden von Rechteinhabern, insbesondere der GEMA, und / oder von Sozialversicherungsträgern, insbesondere der KSK in Anspruch genommen werden, hat der Kunde WSL von sämtlichen solcher Ansprüche frei und schadlos zu halten. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung in solchen Fällen.

8.

Nach Maßgabe dieser AGB bestehende Gewährleistungspflichten von WSL im Hinblick auf die von WSL aufgrund des jeweiligen Vertrages zu erbringenden Leistungen sowie eine gemäß dieser AGB bestehende Haftung von WSL bleiben von den vorstehenden Regelungen ebenso unberührt, wie daneben oder darüber hinaus bestehende Ansprüche von WSL gegenüber dem Kunden.

VII. Kündigung / Stornierung von Verträgen und Einzelleistungen, Ausfall von Veranstaltungen

1.

Bei den Verträgen, die zwischen dem Kunden und WSL über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung der Räumlichkeiten, ggf. einschließlich Ausstattungen, sowie die Inanspruchnahme weiterer Leistungen in diesem Zusammenhang geschlossen werden, handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet- bzw. Nutzungs- und Dienstverträge, die als solche von den Vertragspartnern vorzeitig grundsätzlich nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden können.

Ein solcher wichtiger Grund ist für WSL insbesondere gegeben, wenn

  • der Kunde gegenüber WSL schuldhaft irreführende oder falsche Angaben macht oder schuldhaft Mitwirkungspflichten seinerseits nicht erfüllt oder zum Ausdruck bringt, solche Pflichten nicht erfüllen und / oder für den geordneten Ablauf und die Sicherheit seiner Veranstaltung nicht Sorge tragen zu wollen, wodurch das für die Fortsetzung des Vertragsverhältnis erforderliche Vertrauen, insbesondere in die Verlässlichkeit und Redlichkeit des Kunden, nicht nur unerheblich erschüttert wird und WSL ein Festhalten am Vertrag infolge dessen – insbesondere mit Blick auf die Sicherheit und das Renommee seines Betriebs und seiner Räumlichkeiten – nicht zuzumuten ist;
  • WSL Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen, insbesondere erhebliche Außenstände gegenüber anderen Unternehmen, Pfändungen von Vermögen oder Konten des Kunden in erheblichem Umfang, Stellung eines Antrags über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse;
  • WSL Kenntnis von Tatsachen erlangt, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung, zu dessen Durchführung der Kunde den Vertrag mit WSL geschlossen hat, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Räumlichkeiten, die Ausstattungen und / oder das Ansehen des Hauses nicht nur unerheblich gefährden könnte;

Das Recht von WSL, in den Fällen, in denen ein Kündigungsgrund in einem vom Kunden zu vertretenden Umstand besteht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt von einer Kündigung des Vertrages durch WSL unberührt.

Gründe, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen und ihn an der Nutzung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und Ausstattungen und / oder der Inanspruchnahme weiterer vereinbarter Leistungen von WSL hindern (bspw. Krankheit, Fortfall des Veranstaltungsanlasses, ungeeignete Wetterverhältnisse bei Veranstaltungen des Kunden unter freiem Himmel o. ä.), stellen regelmäßig keinen solchen wichtigen Grund dar, der den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Das Recht der Vertragsparteien, einen Vertrag in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von diesen Regelungen unberührt.

2.

WSL räumt dem Kunden jedoch ein Recht, sich jederzeit von einem Vertrag oder einer Vereinbarung über eine einzelne, trennbare Leistung zu lösen, ohne dass insoweit ein ihn zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt („Stornierung“ eines Vertrages oder einer einzelnen Leistung), nach folgender Maßgabe ein: Storniert der Kunde in diesem Sinne einen Vertrag oder eine einzelne Leistung, ist er, soweit diesbezüglich im Einzelfall keine abweichenden Beträge vereinbart wurden, grundsätzlich verpflichtet, WSL als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, getätigten Aufwendungen und die Reservierung der Räumlichkeiten eine pauschale Ausfallentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

Erfolgt die Stornierung

  • bis 90 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin, also dem für die Veranstaltung des Kunden vereinbarten Termin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 0 % des Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts;
  • zwischen 89 und 60 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 40 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts;
  • zwischen 59 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 60 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts;
  • zwischen 29 und 4 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 80 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts;
  • ab 3 und weniger Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 100 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts;

Der „Netto-Bestellwert“ meint die Preise, die für Leistungen über die Überlassung der Räumlichkeiten hinaus vereinbart wurden, insbesondere für Ausstattungen und Dienstleistungen. Insofern werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechneten Preise zugrunde gelegt, es sei denn, diese haben sich zwischenzeitlich vereinbarungsgemäß geändert, bspw. infolge einer Anmeldung oder nachträglichen Vereinbarung einer von der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Zahl abweichenden Teilnehmerzahl. In dem Fall ist der Bestellwert nach den Preisen zu ermitteln, die gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen und den Regelungen dieser AGB jeweils zum Zeitpunkt der Stornierung gelten.

Storniert der Kunde lediglich eine oder mehrere solcher trennbarer Teilleistung(en), beschränkt sich die von dem Kunden zu leistende Ausfallentschädigung auf den prozentualen Anteil gemäß vorstehender Staffelung an dem Bestellwert, der auf die betreffende Leistung entfällt. Dies gilt nicht für Speisen und Getränke. Speisen und Getränke stellen wesentliche, personenbezogene Hauptbestandteile des Vertrages dar und sind nicht frei stornierbar. Für Anpassungen von Speisen und Getränken gilt ausschließlich § VII.2a dieser AGB.

Maßgeblich für den Zeitpunkt einer Stornierung ist deren Zugang bei WSL. Dem Kunden bleibt stets unbenommen nachzuweisen, dass WSL keine oder lediglich erheblich geringere Kosten entstanden sind, als aus sich den vorstehenden Pauschalen ergeben.

2a

Der Kunde ist berechtigt, einmalig bis spätestens 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin eine kostenfreie Anpassung von bis zu 20 % vorzunehmen, entweder a) durch Reduzierung der vertraglich vereinbarten Personenzahl (Pax), wobei sich hiervon abhängige Leistungen, insbesondere Speisen, Getränke sowie personenbezogene Personalpauschalen, proportional entsprechend reduzieren, oder b) durch Reduzierung des vertraglich vereinbarten – Speisenwertes oder – Getränke-Gesamtwertes um jeweils maximal 20 %, bei unveränderter Personenzahl.

Die vorgenannten Anpassungsmöglichkeiten sind nicht kumulierbar. Eine vollständige Stornierung von Speisen oder Getränken sowie eine Umstellung von Getränkepauschalen auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung sind ausgeschlossen.

Anpassungen, die über die vorstehenden Grenzen hinausgehen, gelten nicht als Anpassung, sondern als Stornierung und werden, vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung mit WSL, zu 100 % berechnet.

3.

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen, ganz oder teilweise unmöglich, bleiben die Ansprüche von WSL auf Zahlung der diesbezüglichen Preise und auf Erstattung von Aufwendungen bzw. Freihaltung von Verbindlichkeiten, die WSL zum Zwecke der vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung getätigt hat bzw. eingegangen ist, hiervon grundsätzlich unberührt. Schließt der Kunde den betreffenden Veranstaltungsvertrag, um eine Veranstaltung ganz oder teilweise unter freiem Himmel durchzuführen, trägt der Kunde als Veranstalter das Wetterrisiko im vollen Umfang.

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass und inwieweit WSL in diesen Fällen infolge des Ausfalls der Veranstaltung Einsparungen oder sonstige Vorteile erzielt hat, die sich WSL von Gesetzes wegen auf die vereinbarten Zahlungsansprüche anrechnen zu lassen hat. Das dem Kunden von WSL gemäß vorstehender Ziffer 2. eingeräumte Recht, einen Vertrag oder eine einzelne Leistung nach den dort bestimmten Maßgaben zu stornieren, bleibt im Übrigen ebenso unberührt.

VIII. Gewährleistung, Mängelanzeige

1.

Der Kunde hat etwaige offenkundige Mängel sowie solche Mängel, die er bis zur Beendigung seiner Veranstaltung erkennt, WSL unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Beendigung der Veranstaltung mitzuteilen, nicht offenkundigen Mängel hat er innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung anzuzeigen.

2.

Im Hinblick auf von dem von dem betreffenden veranstaltungsvertrag umfassten Dienstleistungen sowie etwaige damit verbundene Warenlieferungen, die von Dritten erbracht werden, die hierzu von WSL beauftragt werden, gewährleistet WSL lediglich die pflichtgemäße Auswahl solcher Dritter sowie die pflichtgemäße Organisation und Koordination der Leistungserbringung durch diese.

3.

Mängelbeseitigungsansprüche des Kunden gegenüber WSL bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

4.

Soweit eine Leistung von WSL nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird WSL die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht mehr möglich sein, fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder WSL aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde berechtigt, die bezüglich der betreffenden Leistung vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern.

Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon ebenso unberührt, wie zwingend von Gesetzes wegen bestehende Rechte des Kunden, sich im Wege der Kündigung oder des Rücktritts ganz oder teilweise vom Vertrag zu lösen. Löst sich der Kunde wirksam vom Vertrag, bleiben bis dahin bereits entstandene aufwandsbezogene Zahlungsansprüche (z.B. Kosten für Personal und Drittleistungen) sowie Vergütungsansprüche von WSL wegen bereits erbrachter Leistungen bestehen.

IX. Haftung, Ausschlussfristen und Verjährung

1.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen WSL aus jeglicher Anspruchsgrundlage sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln aufseiten von WSL vorliegt, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Gegenstand ist oder WSL eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Um eine „wesentliche Vertragspflicht“ handelt es sich bei solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte.

Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen von WSL vereinbarten Gesamtpreises anzusehen.

Die Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von WSL. Eine Haftung von WSL gegenüber dem Kunden für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Erfüllungsgehilfen um den Kunden oder eine vom Kunden mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.

2.

Mit Ausnahme solcher Ansprüche, die dem Kunden infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge groben Verschuldens aufseiten von WSL zustehen, sind Ansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres nach Beendigung des betreffenden Leistungsbezugs, regelmäßig also innerhalb eines Jahres nach Ablauf des vereinbarten Veranstaltungstermins gegenüber WSL geltend zu machen.

Mit Ausnahme solcher Ansprüche, die dem Kunden infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge groben Verschuldens aufseiten von WSL zustehen, verjähren Ansprüche des Kunden gegenüber WSL innerhalb eines Jahres nach Beendigung des betreffenden Leistungsbezugs, regelmäßig also innerhalb eines Jahres nach Ablauf des vereinbarten Veranstaltungstermins. Dies gilt für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels ebenfalls nicht, wenn WSL bei Leistungserbringung Kenntnis von dem Mangel hatte.

X. Videoüberwachung der Räumlichkeiten, Bild- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen des Kunden

1.

Die Räumlichkeiten werden von WSL zu dem in der Hausordnung bezeichneten Zweck und in dem dort bestimmten Umfang per Video (ohne Tonaufnahme) überwacht. Mit Unterzeichnung des jeweiligen Veranstaltungsvertrags erklärt sich der Kunde mit dieser Videoüberwachung und der damit verbundenen Erhebung und gegebenenfalls Nutzung seiner betroffenen persönlichen Daten in dem in der Hausordnung bestimmten Umfang einverstanden.

2.

WSL ist ferner grundsätzlich berechtigt, von Veranstaltungen des Kunden Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen und als Referenzmaterial im Rahmen der Internetpräsenz und anderweitigen Werbemedien von WSL zu veröffentlichen.

3.

Soweit WSL für die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung des Kunden beauftragt ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, hierfür etwaig erforderliche Zustimmungen der Teilnehmer seiner Veranstaltung, einschließlich gegebenenfalls von ihm direkt gebuchter Künstler, Musiker und / oder DJs, einzuholen. Sollten solche Teilnehmer der Veranstaltung aufgrund einer vereinbarungsgemäßen Veröffentlichung von Aufnahmen Ansprüche gegenüber WSL geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, WSL insoweit von solchen Ansprüchen frei und schadlos zu halten. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

XI. Referenzen, Rechteeinräumung

WSL ist berechtigt, den Namen und das Logo bzw. das Zeichen (Unternehmenskennzeichen, Marke) des Kunden zu Werbe- und Referenzwecken zu nutzen. Hierzu räumt der Kunde WSL das Recht ein, den Namen und das Logo bzw. das Zeichen des Kunden in seinen internen Datenbestand aufzunehmen, und zeitlich unbegrenzt zu Werbe- und Referenzwecken zu nutzen. Die Verwendung des Namens und des Logos bzw. des Zeichens des Kunden für diese Zwecke umfasst die Nutzung als Referenz, u.a. in Gesprächen, die Veröffentlichung in Printmedien und die öffentliche Zugänglichmachung auf der Internetpräsenz von WSL sowie als Präsentation und Vorstellung bei Veranstaltungen.

XII. Schlussbestimmungen

1.

Die zwischen WSL und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie sämtliche im Zusammenhang mit diesen etwaig entstehenden Streitigkeiten unterliegen auch bei Auslandsberührung ausschließlich deutschem Recht.

2.

Sämtliche für den Vertragsinhalt und die Vertragsabwicklung relevanten Erklärungen, insbesondere Rücktrittserklärungen, Stornierungen, Kündigungen oder Mängelanzeigen des Kunden, sollen in schriftlicher Form an WSL übermittelt werden, wobei Übermittlungen via E-Mail ausreicht.

3.

Sollten eine oder mehrere in diesen AGB enthaltenen Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

4.

Der Erfüllungsort für alle aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und WSL erwachsenden Pflichten und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen dem Kunden und WSL geschlossenen Vertrag sowie dessen Durchführung ist der Sitz von WSL.

Stand: Oktober 2026

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